Endlich wieder Sport für Alle mit 3G Regelung - Aktuelle Corona Auflagen Stand 18.02.22

Quelle: www.blsv.deLiebe Sportkameradinnen, Sportkameraden und Angehörige,

ab sofort ist wieder Sport für alle möglich (3G)

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Corona- Geschehen wurde die 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht

Somit ist die eigene aktive sportliche Betätigung sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen unter der 3G-Zugangsbeschränkung möglich

Die Regelungen zum "regionalen Hotspot-Lockdown" wurden ersatzlos gestrichen!

 

 

Was bedeutet die 3G-Regelung für unseren Indoor Sportbetrieb?

Bei 3G ist der Zugang zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung für folgende Personen möglich:

• Personen, die geimpft sind,

• Personen, die als genesen gelten,

• Personen, die getestet sind,

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag

• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

• noch nicht eingeschulte Kinder

 

Welche Testnachweise sind für den Zugang zulässig?

Der Testnachweis von ungeimpften/nicht genesenen Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kann wie folgt erfolgen:

• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Quelle: Handlungsempfehlung und Schutzmaßnahmen des BLSV 

 

Der "regionale Hotspot-Lockdown"wurde ersatzlos gestrichen 

Wir hoffen auf Euer Verständiss und wünschen Euch - BLEIBT GESUND !

Ulrike Mildner im Namen der Vorstandschaft

 

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