Endlich wieder Sport für Alle mit 3G Regelung - Aktuelle Corona Auflagen Stand 18.02.22
Liebe Sportkameradinnen, Sportkameraden und Angehörige,
ab sofort ist wieder Sport für alle möglich (3G)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Corona- Geschehen wurde die 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht
Somit ist die eigene aktive sportliche Betätigung sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen unter der 3G-Zugangsbeschränkung möglich
Die Regelungen zum "regionalen Hotspot-Lockdown" wurden ersatzlos gestrichen!
Was bedeutet die 3G-Regelung für unseren Indoor Sportbetrieb?
Bei 3G ist der Zugang zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung für folgende Personen möglich:
• Personen, die geimpft sind,
• Personen, die als genesen gelten,
• Personen, die getestet sind,
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag
• Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
• noch nicht eingeschulte Kinder
Welche Testnachweise sind für den Zugang zulässig?
Der Testnachweis von ungeimpften/nicht genesenen Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kann wie folgt erfolgen:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Quelle: Handlungsempfehlung und Schutzmaßnahmen des BLSV
Der "regionale Hotspot-Lockdown"wurde ersatzlos gestrichen
Wir hoffen auf Euer Verständiss und wünschen Euch - BLEIBT GESUND !
Ulrike Mildner im Namen der Vorstandschaft